Honorar

Zu Beginn unserer Zusammenarbeit klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen fallen in der Regel zwei Arten von Kosten an. Es sind dies einerseits Verfahrenskosten und andererseits Anwaltskosten (Honorar).

Das Honorar berechnet sich meist nach dem Zeitaufwand. Der Stundensatz variiert je nach der Schwierigkeit und Wichtigkeit des Falles. Einen Anteil des voraussichtlichen Honorars können wir als Kostenvorschuss im Voraus einverlangen. Unsere Partner arbeiten voneinander unabhängig, entsprechend werden die Honorarvereinbarungen individuell geschlossen. Die Verantwortung für die Mandatsführung obliegt denn auch ausschliesslich dem beauftragten Partner.

Verfügt eine Partei nicht über die erforderlichen Mittel und ist das Verfahren nicht aussichtslos, so besteht die Möglichkeit, die unentgeltliche Prozessführung zu beantragen. Bei anwaltlicher Vertretung kann dabei um Übernahme der Anwaltskosten ersucht werden.

Die Entschädigung für die notariellen Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils anwendbaren Notariatstarifen, welche kantonal geregelt sind.